Bar-Freimachung: Briefsendungen können anstelle von Postmarken oder Freistempelabdrucken auch den von der Post vorgegebenen Bar-Freimachungsvermerk laut Muster tragen, wenn gleichzeitig mindestens 20 solcher Briefsendungen derselben Sendungsart aufgegeben werden.
Postleitzahl Ort:
Bemerkungen zu diesem Auftrag: